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Haushaltshilfe




Haushaltshilfe

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung, Folgen eines Unfalls, Schwangerschaft und vielem mehr die Weiterführung des Haushaltes nicht mehr möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen bzw. den Haushalt führen kann. Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten. Die Haushaltshilfe wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verschrieben oder vom Krankenhaus verordnet.

Die Gründe für ihren Anspruch können ganz unterschiedlich sein:

    psychisch oder physisch     während oder nach einem Krankenhausaufenthalt     Operation     Reha-Maßnahmen     Schwangerschaft













Wir unterstützen Sie dabei sich wieder auf den Alltag freuen zu können.














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Über uns

Wir sehen es als unsere Aufgabe Sie bestmöglich in Ihrem Alltag zu unterstützen und zu entlasten.
Wir reichen Ihnen gern die Hand und arbeiten vertrauensvoll für Sie!